In der vorliegenden Ehrenordnung sind gem. § 7 der Satzung des TUSPO-Grebenstein-e.V.,
der Personenkreis, der Anlass, das Ehrendokument sowie die Durchführungsbestimmungen
für Ehrungen, festgelegt.
1.
Ehrenausschuss
2.
Durchführung
3.
Ehrendokumente
4.
Treuenadel
5.
Ehrennadel
6.
Ehrenteller
7.
Sportmedaille
8.
Ehrenbrief
9.
Ehrenmitglied
10.
Schlussbestimmungen
1. Ehrenausschuss
Ehrungen werden durch den Ehrenausschuß des Vereins, bestehend aus drei
Mitgliedern des Hauptvorstandes und zwei Mitgliedern des erweiterten Vorstandes
verliehen. Der Ehrenauschuß muß spätestens drei Monate nach den Wahlen
zum Haupvorstand gewählt werden.
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2. Durchführung
Vorschläge für Ehrungen werden von den Spartenleitern oder/und von den
Mitgliedern des Hauptvorstandes an den Ehrenausschuss gerichtet.
Geehrte werden:
- Ordentliche Mitglieder
a.) Einzelpersonen
b.) Mannschaften
- Nichtmitglieder
Der Ehrenausschuß prüft anhand der Satzung und der Ehrenordnung, ob die
betreffende Person/Personen, die Vorraussetzungen erfüllt und mit welchem
Ehrendokument geehrt wird. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit.
Die Ehrungen werden in der darauffolgenden Mitgliederversammlung vorgenommen.
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3. Ehrendokumente
Geehrt und ausgezeichnet wird mit:
-Treuenadel mit Urkunde
- Ehrennadel mit Urkunde
- Ehrenteller mit Urkunde
- Sportmedaille mit Urkunde
- Ehrenbrief
- Ehrenmitgliedschaft
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4. Treuenadel
Bronze:
- 10 Jahre Mitglied im Verein
Silber:
- 20 Jahre Mitglied im Verein
Gold:
- 30 Jahre Mitglied im Verein
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5. Ehrennadel
Bronze:
- Mindestalter 16 Jahre,
- mindestens 10 Jahre Mitglied,
- sportliche und verantwortliche Tätigkeit im Verein,
Silber:
- Mindestalter 18 Jahre,
- Inhaber der Ehrennadel "Bronze",
- mindetsens 15 Jahre Mitglied,
- mehrjährige erfolgreiche Mitarbeit im Vorstand oder Spartenvorstand,
Gold:
- Mindestalter 30 Jahre,
- Inhaber der Ehrennadel "Silber",
- mindestens 25 Jahre Mitglied,
- mindestens 10 - jährige Mitarbeit im Vorstand oder Spartenvorstand,
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6. Ehrenteller
Bronze:
- Mindestalter 16 Jahre, und
- besondere sportliche Leistung, oder
- besondere Verdienste um den Verein, oder
- bei Ausscheiden aus dem Haupt- oder Spartenvorstand nach mindestens
10 - jähriger Tätigkeit,
Silber:
- Besitzer des Ehrentellers "Bronze",
- Vollendung des 60. Lebensjahr,
Gold:
- Besitzer des Ehrentellers "Silber",
- Vollendung des 70. Lebensjahres,
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7. Sportmedaille
Bonze:
- Ordentliches Mitglied,
- Titel oder Gewinn einer Bezirksmeisterschaft,
Silber:
- Ordentliches Mitglied,
- Vizemeisterschaft in Hessen oder Nordhessen,
Silber mit Kranz:
- Ordentliches Mitglied,
- Titel oder Gewinn einer Hessenmeisterschaft,
Gold:
- Ordentliches Mitglied,
- Titel oder Gewinn einer Süddeutschen- oder Südwestdeutschen- oder
Deutschen Vizemeisterschaft,
Gold mit Kranz:
- Ordentliches Mitglied,
- Gewinn einer Deutschen Meisterschaft. Bei Gewinn einer Deutschen
Meisterschaft ist eine besondere Ehrung vorzunehmen.
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8. Ehrenbrief
Der Ehrenbrief wird an Nichtmitglieder verliehen, die sich in besonderer
Weise für den Tuspo Grebenstein e. V. oder eines seiner Mitglieder eingesetzt
oder in kontinuierlicher Weise persönlich unterstützt haben.
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9. Ehrenmitglied
Für außerordentliche Verdienste um den Verein kann ein ordentliches Mitglied
auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied
ernannt werden. Für den Beschluß ist eine 4/5 Mehrheit der anwesenden,
stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Die Ehrenmitgliedschaft ist an kein Lebensalter gebunden.
Dem Ehrenmitglied wird der Ehrenteller in Gold und eine Urkunde überreicht.
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10. Schlussbestimmungen
1. Vorschläge für Ehrungen sollen großzügig behandelt werden.
2. Bestimmungen der Vereinssatzungen sind zu beachten.
3. Änderungen der Ehrenordnung können nur vom erweiterten Vorstand beschlossen
werden.
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Grebenstein, den 12. Januar 1989
Änderung 09.03.1999 |